Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Nach Eingang des Anmeldeformulars ist die Anmeldung definitiv und rechtsgültig. Die AGB der Fusspflegeschule werden vom Kursteilnehmer anerkannt.
2. Kurskosten
Die Kurskosten werden bei Vertragsabschluss zu 50% fällig. Der Rest bis zum Kursbeginn fällig. Allfällige Änderungen gelten nur nach persönlicher Absprache und schriftlich festgehalten.
3. Schulunterricht
Wir, als Fusspflegeschule verpflichten uns gegenüber dem Schüler, die Anforderungen vom Berufsverband Fusspfleger Schweiz BVFS zu Unterrichten.
Der Schüler verpflichtet sich gegenüber der Fusspflegeschule, die Schultage einzuhalten und pünktlich am Schultag zu erscheinen. Aus hygienischen Gründen wird Arbeitskleidung verlangt.
Die Fusspflegeschule übernimmt die Organisation der Modelle. Der Schüler kann aber auch selbest Modelle mitbringen. Doch muss dies mit der Schulleitung abgesprochen sein, damit keine Doppelbelegungen der Modelle entstehen. Allfällige Trinkgelder seitens der Modelle gehen zu Gunsten der Fusspflegeschule-ZO.
4. Abmeldung
Abmeldung nach Vertragsabschluss sind bis 30 Tage vor Ausbildungsbeginn schriftlich einzureichen.
Bei späteren Abmeldungen oder Nichterscheinen wird das bezahlte Kursgeld nicht zurückerstattet oder noch nicht bezahltes Kursgeld eingefordert.
5. Absenzen
Die vereinbarten Schultage sind bindend und können nicht mehr verschoben werden. Eine Annullationsversicherung ist im Interesse des Schülers abzuschliessen.
6. Diplom/Zertifikat
Ein Diplom wird von der Fusspflegeschule ausgehändigt, wenn die ganze Ausbildung besucht und bestanden ist.
Ein Zertifikat wird von der Fusspflegeschule ausgehändigt, wenn die ganze Ausbildung besucht, aber die Prüfung nicht bestanden wurde.
Der Schüler kann die Prüfung kostenpflichtig nachholen, um das Diplom zu erwerben.
Bei Weiterbildungskursen wird von der Fusspflegeschule ein Zertifikat nach dem Besuch des Kurses ausgehändigt. Das Kursgeld muss im Voraus bezahlt werden.
7. Haftung
Bei Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen lehnt die Fusspflegeschule jede Haftung ab.
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8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Ort der Fusspflegeschule Züri Oberland mit Sitz in 8340 Hinwil. Es gilt das schweizerische Recht.
Stand 2023
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