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Geschäftsführung/Gesetzliche Vorgaben

Geschäftsführung / Gesetzliche Vorgaben

 

Selbstständigkeit

 

Der Traum vom Selbstständig sein haben viele Menschen. Nicht jeder kann diesen umsetzen. In der Schweiz werden jährlich 40 neue Firmen gegründet. Die Hälfte davon gibt es allerdings nach 5 Jahren nicht mehr. Was bleibt sind geplatzte Träume, eventuell sogar verlorenes Geld und auf jeden Fall viel verpuffte Energie. Da stellt sich die Frage: Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Sich selbstständig machen, ist ähnlich wie beim Hausbau: Zuerst muss ein solides Fundament her.

 

Was ist unser Fundament, um sich Selbstständig zu machen?

  • Gesundheit

  • Fachkenntnisse

  • Finanzielle Absicherung

 

Gesundheit ist ein sehr wichtiger Teil hierbei. «Rückenschmerzen, Arthrosen in den Gelenken, die Augen sehen auch nicht mehr so gut? Diese Fragen sollten wir klar mit NEIN beantworten können. Wir haben täglich mit Menschen zu tun, was physisch und psychisch sehr anspruchsvoll ist. Da sollte unsere Gesundheit gut sein – und auch bleiben.

Eventuell gehen wir zu den Kunden nach Hause oder ins Alters- und Pflegeheim. Da ist vielfach nicht die beste Arbeitsbedingung gegeben. Also achten wir bitte auch auf uns.

 

Fachkenntnisse – deshalb sind wir hier. Eine gute, solide Grundausbildung bringt uns unserem Traum vom Selbstständig werden ein gutes Stück näher. Natürlich braucht es danach noch viel Übung und Durchhaltevermögen, sowie eine stete Weiterbildung und das Interesse an neuen Infos etc.

 

Eine Praxis einzurichten - ob dies zu Hause in den eigenen vier Wänden geschieht oder wir uns eine Praxis ausserhalb mieten, braucht es zum einen ein Startkapital, aber auch ein finanzielles Polster, wenn es am Anfang noch nicht grad so super läuft.

 

Versicherungen

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe. Diese Versicherung schützt uns vor Folgeschäden, die durch unsere Arbeit an unseren Kunden entstehen könnten. Wir hoffen natürlich, dass wir diese Versicherung nie in Anspruch nehmen müssen. Trotzdem ist das Abschliessen dieser Versicherung sehr empfehlenswert. Bei einer Mitgliedschaft beim Berufsverband Fusspfleger Schweiz (BVFS) ein MUSS.
 

Genauso wichtig ist eine Sachversicherung. Hier unterscheidet man zwischen Gebäudeversicherung und Versicherung der Fahrhabe (Waren, Maschinen, Werkzeuge etc.). Um die Gebäudeversicherung müssen wir uns nur kümmern, wenn unser Geschäft in unserer eigenen Liegenschaft befindet. Alles was im Gebäude ist, gilt als Fahrhabe. Grundsätzlich decken Sachversicherungen Elementarschäden, Feuer, Einbruch und teilweise Glasbruch.
 

Bei einer Mitgliedschaft im SFPV (Schweiz. Fusspflegeverband) können wir von einer Kollektivversicherung profitieren oder wir lassen uns von unserem Versicherungsfachmann beraten. Falls wir noch andere Tätigkeiten wie z.B. Massagen, Kosmetik etc. anbieten, müssen wir zwingend eine kombinierte Versicherung haben, die alles abdeckt.

Alle Infos darüber ersichtlich im KMU Portal für kleinere und mittlere Unternehmen. www.kmu.admin.ch

 

Es ist auch abzuklären, ob eine Taggeldversicherung oder eine 3. Säule abzuschliessen ist.

 

AHV-Pflicht

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, ist bei der AHV obligatorisch versichert. Wann und welche Beiträge zu leisten sind, ist für Arbeitnehmende, Selbstständige und Nichterwerbstätige unterschiedlich geregelt.
 

Selbstständig Erwerbende bezahlen Beiträge an AHV, IV und EO, je nach Erwerbseinkommen, nebst einem prozentualen Beitrag an die Familienzulagen. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge ist für sie freiwillig.
 

Auf www.svazurich.ch findet man die nötigen Informationen, Broschüren und Merkblätter.

 

Mehrwertsteuer-Pflicht

Obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig ist, wer selbstständig eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausübt und damit Umsätze aus steuerbaren Leistungen von über Fr. 100'000.- erzielt. Wer weniger einnimmt, ist von der Steuerpflicht befreit, kann sich jedoch freiwillig der MwSt- Pflicht unterstellen.
 

Die Eidgenössische Steuerverwaltung www.estv.admin.ch gibt Auskunft.

 

Gesundheitsamt

Unter die bewilligungspflichtigen Berufe gehört unter anderem die Podologie. Wer sich in die Behandlung bei einer selbständig tätigen, nichtuniversitären Medizinalperson begibt, soll sich darauf verlassen dürfen, das diese Person vertrauenswürdig ist und die nötigen fachlichen Voraussetzungen mitbringt.
 

Die kosmetische Fusspflege fällt nicht unter die Bewilligungspflicht, da diese Tätigkeit nicht unter die nichtuniversitären  Medizinalberufe fällt.
 

Wir arbeiten nur an gesunden Menschen.
 

Wir erbringen eine Dienstleistung am Kunden
 

Kantonal abhängig, das Gesundheitsamt gibt Auskunft.

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